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DIE STIFTUNG

RICHTLINIEN ZUR VERGABE VON STIPENDIEN AUS STIFTUNGSMITTELN

Die Heinrich Jacoby - Elsa Gindler - Stiftung ist nach ihrem satzungsmäßigen Zweck berufen, die wissenschaftliche und praktische Befassung und Auseinandersetzung mit der Arbeit ihrer Namensgeber zu fördern. Der Zweck wird u. a. dadurch verwirklicht, daß die Stiftung Arbeiten und Bemühungen, die diesem Förderungsgegenstand unterfallen, finanziell unterstützt. Die Unterstützung kann auch in Form von Stipendien - periodischen Zuwendungen für den Lebensunterhalt des Begünstigten zur Durchführung eines bestimmten Vorhabens - erfolgen.

Für deren Vergabe, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht, gelten allgemein folgende Richtlinien:

Der Antrag auf Gewährung ist schriftlich zu stellen, und zwar, soweit er auf Zuwendungen im laufenden Geschäftsjahr (Kalenderjahr) gerichtet ist, bis spätestens zum 31. März dieses Jahres. Er hat das Vorhaben des Antragstellers/der Antragstellerin zu bezeichnen, die beabsichtigten Schritte zu seiner Verwirklichung und ferner die voraussichtliche Dauer der Durchführung anzugeben sowie die Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der Eignung und der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers/der Antragstellerin erforderlich sind.

Die Vergabe erfolgt - nach den in der Stiftungssatzung getroffenen Verfahrensbestimmungen - unter Beachtung des Gebotes der Bestandserhaltung ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie etwaigen für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Zuwendungen Dritter. Die Stiftungsorgane entscheiden über die fristgemäß eingegangenen Anträge auf Gewährung von Stipendien in den Grenzen der danach verfügbaren Mittel unter verantwortlicher Gewichtung des jeweiligen Vorhabens sowie sachbezogener Abwägung im Verhältnis zu etwa konkurrierenden Förderwünschen und eigenen Projekten.


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